
Ihr Bedarf, unsere Unterstützung
Ob Wundversorgung, Medikamentengabe, Behandlungspflege oder kleine Alltagshilfen – unser erfahrenes Team unterstützt Sie in allen pflegerischen Bereichen zuverlässig und individuell. Wir übernehmen medizinische und häusliche Krankenpflege, führen Pflegekontrollbesuche durch und entlasten Sie auch bei organisatorischen Aufgaben.
Mit Fachwissen, Erfahrung und Herz begleiten wir Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen – von der kurzfristigen Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt bis zur spezialisierten Palliativversorgung. Flexibel, menschlich und immer mit Blick auf das, was wichtig ist: Ihre Lebensqualität.
Medizinische Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege nach § 37 SGB V umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden und zu Hause durch qualifizierte Pflegefachkräfte durchgeführt werden.
Sie dient dazu, die ärztliche Behandlung zu sichern, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder ganz zu vermeiden.
Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Verordnung.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst zum Beispiel:
- die Betreuung von Diabetikerinnen und Diabetikern
- Blutzuckerschnelltests, Insulinüberwachung und -gaben
- Dekubitusversorgung
- Inhalation
- Injektionen und Katheterpflege
- Blasenspülung
- Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen und Kompressionsverbände anlegen
- Medikamentengabe, Medikamente richten
- Medizinische Einreibungen
- Sondenpflege und Verabreichung von Sondenkost
- Spülung von Drainagen und Stomaversorgung
- Verbände aller Art anlegen bzw. wechseln, spezielle Wundversorgung u. a. durch unsere speziell ausgebildeten Wundexpertinnen und -experten nach ICW in der Pflege


Häusliche Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege (HKP) bietet kurzfristige Unterstützung, wenn kein Pflegegrad vorliegt oder eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden soll. Versicherte haben nach § 37 SGB V Anspruch auf diese Form der Hilfe.
Die Verordnung erfolgt durch Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder das Krankenhaus und muss anschließend von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden,
- wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege)
- wenn sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt (Krankenhausvermeidungspflege)
- wenn die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll (Sicherungspflege)
- wenn eine schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung einer Krankheit vorliegt, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer (ambulanten) Operation oder nach einer (ambulanten) Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege)
SAPV
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) unterstützt unheilbar erkrankte Menschen dabei, ihre Lebensqualität und Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten. Ziel ist eine würdevolle, ganzheitliche Begleitung in der vertrauten häuslichen Umgebung.
Die Betreuung erfolgt durch speziell geschultes Fachpersonal in enger Zusammenarbeit mit Palliativärztinnen und -ärzten sowie weiteren Partnern im Versorgungsnetz. Sie umfasst medizinische und pflegerische Beratung, Betreuung und Versorgung – individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten.
Unser Team ist rund um die Uhr erreichbar, führt regelmäßige Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit Hausärztinnen und -ärzten, Krankenhäusern, Hospizen und anderen Einrichtungen zusammen. Die SAPV kann als Beratungs-, Koordinations- oder Teilversorgung erfolgen – oder als vollständige Versorgung, je nach Bedarf und Situation.


Betreuung und Haushilfe
Wer einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI nutzen. Diese Mittel werden von der Pflegekasse bereitgestellt und verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres – spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres – abgerufen werden.
Viele nutzen diesen Betrag für kleine Hilfen im Alltag: Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe oder einen Spaziergang und etwas Gesellschaft.
Unser Team aus erfahrenen Betreuungskräften und zuverlässigen Haushaltshilfen steht Ihnen dabei gern zur Seite – mit Herz, Zeit und einem offenen Ohr.
Pflegekontrollbesuche
Wer Pflegegeld erhält, muss nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Wir führen diese Beratungseinsätze gern bei Ihnen zu Hause durch – zuverlässig, fachkundig und in den gesetzlich vorgeschriebenen Abständen:
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate
Die Besuche dienen dazu, die Pflegequalität zu sichern und individuelle Fragen zu klären.
Wichtig zu wissen: Diese Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse. Wenn Beratungseinsätze nicht regelmäßig stattfinden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.


Private Zusatzleistungen
Manche Hilfen im Alltag werden von den Krankenkassen nicht übernommen – etwa Botengänge, das Einlösen von Rezepten oder die Beschaffung von Medikamenten. Mit unseren HASE-Leistungen (Häusliche Angebote an Service- und Entlastungsleistungen) bieten wir Ihnen dafür praktische Unterstützung.
Ob Besorgungen, kleine Handreichungen oder organisatorische Hilfe – wir entlasten Sie dort, wo im Alltag oft die Zeit oder Kraft fehlt. Diese Leistungen werden privat abgerechnet und individuell nach Ihrem Bedarf vereinbart.
Unser Pflegewerk bietet Ihnen zur Organisation und Entlastung viele private Serviceleistungen an.