
Fragen und Antworten
Pflege wirft oft viele Fragen auf – ganz gleich, ob es um Kosten, Abläufe oder den ersten Kontakt geht. Wir möchten Ihnen die Orientierung so einfach wie möglich machen.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen, Verträge und die Zusammenarbeit mit dem Pflegewerk. Und falls Ihre Frage einmal nicht dabei ist: Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Sie.
Ist es teuer, einen Pflegedienst zu buchen?
- Die Kosten für einen Pflegedienst richten sich nach den individuellen Leistungen, die Sie bei uns buchen.
- Einige Menschen benötigen nur wenig begleitende Unterstützung, beispielsweise zweimal wöchentlich ein Duschbad und alle 14 Tage das Bett beziehen. Das kann sowohl privat finanziert werden als auch, bei bestehendem Pflegegrad, direkt anteilig mit Ihrer Pflegekasse verrechnet werden (siehe Kombinationsleistung).
- Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, zum Beispiel täglich zwei bis drei Besuche, und einen Pflegegrad besitzen, kann der Pflegedienst die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Wichtig: Die Pflegeversicherung versteht sich als Teilkaskoversicherung. Das heißt, dass gebuchte Leistungen, die die finanzielle Unterstützung Ihrer Pflegekasse übersteigen, anteilig privat vergütet werden müssen.
- Im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (z. B. Medikamente richten, Kompression, Wundversorgung, etc.) übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten nach ärztlicher Verordnung. Die Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad.
Kann ich mich vorerst beraten lassen?
- Das Gute vorab: Während die Beratung häufig gegen ein Entgelt erfolgt, ist eine Beratung bei uns kostenlos. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit von uns beraten lassen, dies erfolgt je nach Situation in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zu Hause. Gern können Sie uns telefonisch unter 04349 1888 kontaktieren.
Was ist ein Pflegegrad und wie bekomme ich einen Pflegegrad?
- Sollten Sie unter Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad beantragen. Es gibt fünf Pflegegrade (1 – 5). In welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden, wird durch eine Begutachtung von Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes durch ein pflegefachlich begründetes Begutachtungsinstrument ermittelt. Je nach Pflegegrad erhalten Sie eine monatliche finanzielle Unterstützung durch Ihre Pflegekasse zur anteiligen Übernahme Ihrer Pflegekosten.
Muss ich erst einen Pflegegrad haben, bevor ich den Pflegedienst beauftrage?
- Nein.
- Unterstützende Leistungen im Bereich der Behandlungspflege nach SGB 5, die von Ihrer Arztpraxis verordnet werden, werden i. d. R. nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse von dieser übernommen.
- Über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Ihre Arztpraxis können vorübergehend auch pflegerische Leistungen im Bereich der Körperpflege verrichtet werden, wenn Sie keinen Pflegegrad haben. Diese Kosten übernimmt nach Genehmigung Ihre Krankenkasse.
- Grundsätzlich können Sie die angebotenen Leistungen des Pflegedienstes jederzeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie keinen Pflegegrad besitzen, können Sie die entstandenen Kosten auch privat finanzieren.
Bin ich als Angehöriger verpflichtet, die Versorgung selbst zu übernehmen?
- Die Versorgung Pflegebedürftiger durch Angehörige ist natürlich erlaubt und auch eine wertvolle Unterstützung im Alltag, allerdings hat das auch Grenzen. Als pflegender Angehöriger kann Sie niemand dazu verpflichten, die Versorgung gänzlich zu übernehmen, auch dann nicht, wenn Sie im gleichen Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, denn die fachliche Pflege ist eine große Verantwortung.
- Im Alltag gibt es viele Unterstützungsmöglichkeiten, die von Angehörigen geleistet werden können und auch den Pflegedienst beim Aufbau einer angemessenen Versorgungssituation assistierend begleiten kann. Bezeichnet wird die Mithilfe als informelle Pflege oder Laienpflege und wird von Menschen verrichtet, die eine professionelle Pflege nicht als Beruf erlernt haben.
- Eine professionelle Pflege hingegen benötigt Fachwissen und berufliche Erfahrung durch examinierte Pflegefachkräfte und geschulte Pfegeassistenten, sowohl pflegerisch als auch medizinisch.
Wie kann ich einen Pflegedienst beauftragen?
- Indem Sie uns telefonisch oder persönlich kontaktieren und wir uns zu einem ersten Kennenlernen in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen (bzw. dem pflegebedürftigen Menschen) zu Hause treffen. Hier werden wir Ihre Anliegen besprechen und uns über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Unterstützung austauschen.
Was ist ein Pflegevertrag?
- Wenn wir Sie im Alltag unterstützen, benötigen wir für uns beide einen gültigen Pflegevertrag und das klingt spannender als es ist. Ein Pflegevertrag ist eine Absicherung für alle Beteiligten. Darin wird zum Beispiel vereinbart, ob wir für unsere Besuche einen Schlüssel benötigen, was geschehen soll, wenn der Patient die Tür nicht öffnet und der Verdacht besteht, dass etwas passiert ist. Im Pflegevertrag steht, wie die Abrechnungen mit Ihnen bzw. der Pflege- und Krankenkasse erfolgen, wie verfahren wird, wenn der Pflegebedarf höher wird oder wenn Sie aufgrund einer Krankenhauseinweisung oder eines Urlaubs pausieren möchten. Hier sind u. a. Kündigungsfristen geregelt. Während Sie jederzeit sagen können, dass die Versorgung ab sofort beendet ist, müssen wir wiederum Kündigungsfristen einhalten. Der Vertrag informiert zudem Sie über den Datenschutz und über Versicherungen.
Was ist ein Entlastungsbetrag?
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind eine finanzielle Hilfe Ihrer Pflegekasse.
- Wenn Sie einen Pflegegrad (1, 2, 3, 4, oder 5) erhalten haben, stehen Ihnen neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 131 € im Monat zur Verfügung.
- Den Betrag sammelt Ihre Pflegekasse für Sie in einem Topf. Nehmen Sie dieses Geld nicht in Anspruch, verfällt das Geld nach einem Jahr wieder bzw. bis zum 30. Juni des nächsten Jahres. Somit verzichten einige Patienten jedes Jahr auf mehrere hundert Euro, wenn diese nicht abgerufen werden.
- Erfahrungen haben gezeigt, dass dieser Betrag gern für die Unterstützung im Haushalt, als Einkaufshilfe oder für einen kleinen Spaziergang oder Klönschnack eingesetzt wird.
- In unserem Pflegedienst haben wir erfahrene Betreuungskräfte und liebe Hausfeen, die Sie bei Bedarf gern im Alltag unterstützen können.
Wozu benötige ich eine ärztliche Verordnung (rosafarbener DIN A4-Zettel von der Arztpraxis)?
- Eine Verordnung (rosa DIN A4-Zettel) ist im Prinzip ein Auftrag Ihres Hausarztes zur Unterstützung der Behandlungspflege (z. B. Kompression, Wundversorgung, Medikamentenmanagement etc.), womit er den Pflegedienst beauftragt. Diese Verordnung wird dann bearbeitet, geht an Ihre Krankenkasse und sollte von dieser genehmigt werden. Ohne eine gültige Verordnung kann Sie der Pflegedienst im Bereich der Behandlungspflege nicht unterstützen.
Wie oft kann der Pflegedienst zu mir kommen?
- Das kommt ganz darauf an, wie oft Sie die Unterstützung wünschen. Der Hilfebedarf ist bei den Patienten ganz unterschiedlich und richtet sich danach, ob vielleicht zusätzlich private Unterstützung durch die Angehörigen oder die Familie vorhanden ist, nach den vorhandenen Einschränkungen und dem Gesundheitszustand. Manchen Patienten reicht die Unterstützung beim Duschbad oder beim Richten der Medikamente einmal wöchentlich, während andere Patienten viermal täglich Besuche durch einen Pflegedienst benötigen.
Wie lange bleibt der Pflegedienst bei mir?
- Das richtet sich nach den gewünschten und gebuchten Leistungen und dem notwendigen Unterstützungsbedarf. Während manche Patienten beispielsweise lediglich einen täglichen Sicherheitsbesuch von wenigen Minuten wünschen, möchten andere Patienten täglich eine große Pflege erhalten, werden mit Geh-Übungen bei der Mobilisation unterstützt, erhalten das Frühstück oder Abendessen zubereitet und beziehen eine aufwendige Wundversorgung. Diese Besuche dauern natürlich entsprechend länger.
Ist jeder Pflegedienst gleich teuer?
- Die Kosten für einen Pflegedienst sind sehr unterschiedlich, das richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Die Preise des Pflegedienstes werden von den Pflegekassen vorgegeben, der Pflegedienst hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung. Preislisten für die möglichen Leistungen finden Sie unter Leistungen Pflegekasse oder Leistungen privat.
Was besprechen wir bei einem Erstbesuch?
- Wir lernen uns kennen und Sie schildern uns Ihr Anliegen sowie Ihre Vorstellungen, wie wir Sie zukünftig im Alltag unterstützen können.
- Der zukünftige Pflegebedarf wird möglichst genau abgeschätzt.
- Sie gewinnen einen Eindruck davon, welchen Anteil der Pflegeleistungen Sie / Ihre Angehörigen sicherstellen können und welche Leistungen der Pflegedienst erbringen wird.
- Sie erhalten ein Angebot und wir informieren Sie darüber, welche Anteile die Pflegekasse, die Krankenkasse oder der Sozialhilfeträger leistet.
- Wir erfassen alle notwendigen Daten und stehen in Kooperation mit Ihrem Hausarzt sowie ggf. weiteren Institutionen (Krankenkasse, Krankenhaus, Therapeuten, Apotheke, Betreuer, Sanitätshaus, etc.).
Bezahlt mir die Pflegekasse notwendige Umbaumaßnahmen?
- Die Pflegekasse ist angegliedert an Ihre Krankenkasse. Wenn ein gültiger Pflegegrad besteht, übernimmt Ihre Pflegekasse Kosten für „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“ bis zu 4.000,– €.
Was ist Biografiearbeit und warum ist diese bei einigen Patienten wichtig?
Biografiearbeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer pflegerischen Arbeit. Zur Gewährleistung einer idealen und individuellen Versorgung arbeiten wir unter der Berücksichtigung der Geschichte und der Gewohnheiten der einzelnen Patienten. Das heißt nicht, dass Sie uns Ihre ganze Lebensgeschichte offenlegen müssen – uns ist wichtig zu wissen, welche Gepflogenheiten Sie z. B. im Tagesgeschehen haben.
- Sind Sie ein Frühaufsteher oder schlafen lieber länger
- Bevorzugen Sie die tägliche Dusche oder an einem bestimmten Wochentag die Badewanne
- Ernährungsgewohnheiten, Lieblingsspeisen/ Getränke, welche Dinge mögen Sie gar nicht (Vegetarier, Berücksichtigung des Glaubens)
- Prägende Erlebnisse (z. B. Kindheit, Elternhaus, Heimerfahrungen, Kriegserfahrungen, Gefangenschaft, Fluchterfahrungen, Gewalterfahrungen)
- Schlafgewohnheiten, Freizeitbeschäftigung, etc.
Diese Angaben sind insbesondere bei Patienten mit kognitiven Einschränkungen, Demenz und Alzheimererkrankung von Bedeutung für unsere pflegerische Arbeit. Wir können bestimmte Verhaltensweisen unserer Kunden besser verstehen, je mehr Informationen wir über Lebensphasen und Erlebnisse haben. Stärken und Schwächen, Höhen und Tiefen im Leben, die Summe der Erfahrungen, positiv sowie negativ, formen den Menschen zu dem was er ist.
Bei fortschreitender Demenz ist eines der Hauptsymptome der zunehmende Verlust der Identität. Wir können den Identitätsverlust zwar nicht aufhalten, aber wir können in unserem Tun dafür sorgen, dass Erkrankte ein Maximum Ihrer Lebensqualität erhalten.
Wir unterstützen den Menschen darin, dass er sich in seiner eigenen Erinnerung wieder zu Hause fühlt. Indem wir als Pflege- / Betreuungskräfte den Demenzkranken immer wieder zum Erzählen ermutigen, wird das Langzeitgedächtnis durch die Unterstützung bei Erinnerungslücken aktiviert, das Erinnern und die Konzentration werden gefördert, Ruhelosigkeit wird gemindert.
Beispiele zur Veranschaulichung der Bedeutung der Biografiearbeit
Frau Blume
Mit zunehmendem Alter wurde Frau Blume ruheloser, stand in der Nacht oft auf, lief umher, kramte in ihren Sachen. Am Tage war sie folglich müde und schlummerte viel. Hinzu kam, dass sie nachts Wäsche riss. Sie zerriss Handtücher, Bettwäsche und sogar Blusen in Fetzen und Streifen.
Wir waren besorgt und suchten das Gespräch mit der Familie. Hier erfuhren wir, dass Frau Blume einst Schwester im Lazarett an der Front während des zweiten Weltkrieges gewesen ist. Zu damaligen Zeiten lag die medizinische Versorgung brach und es fehlte am Nötigsten. In Ruhephasen der Nächte zerrissen die Lazarettschwestern in der Not alle verwertbaren Dinge um sie als Verbandsmaterial einzusetzen.
Durch die zunehmende Demenz fiel Frau Blume zurück in diese Zeit, befand sich in den Nächten wieder im Lazarett an der Front und zerriss alles in Streifen was ihr brauchbar erschien.
Wir konnten mit diesen wichtigen Informationen arbeiten, suchten Stoffreste, alte Laken, Handtücher, welche wir der Patientin zur Verfügung stellten. Sie hatte somit immer einen ausreichenden Vorrat an Material und ihre „Not“ wurde gemindert.
Herr Eiche
Herr Eiche spazierte am Tage oftmals ruhelos umher, suchte, wonach wusste er nicht. Sprach unverständliche und undeutliche Sätze. Zeitweise saß er vor sich hinträumend auf einem Stuhl/ Sessel und sang russische Lieder. Wenn wir ihn ansprachen war er gedanklich weit entfernt und redete in einer Fremdsprache. Wir erfuhren, dass er kaum 17 Jahre alt war, als er für lange Zeit in russische Gefangenschaft geriet. Durch seinen aktuellen Zustand geriet er manchmal in diese Zeit zurück. Wir achteten im Tagesgeschehen darauf und holten ihn durch Gespräche und Beschäftigungsangebote wieder zurück ins Hier und Jetzt, um die Not in der Gefangenschaft zu mindern.
Frau Rose
Frau Rose lebte allein in einem kleinen Häuschen welches vollgestellt gewesen ist mit allerlei Dingen und Krempel. Sie wusch jeden Jogurtbecher und jedes Margarinetöpfchen aus und stapelte sie im Keller. Sie hortete alles nur Erdenkliche an Eingemachtem aus ihrem Garten, bereits über Jahre. Frau Rose warf Lebensmittel auch nach dem Verfallsdatum nicht weg und sammelte sie bis sie verdarben, ihre zwei Kühltruhen waren voll mit Tüten und Dosen. Mit Wasser war sie mehr als sparsam, sammelte das Waschwasser in der alten Badewanne in ihrem kalten Badezimmer und nutzte dies mit einem Becher als Toilettenspülung. Aus den ausgedienten Oberhemden ihres Sohnes nähte sie sich Kittelschürzen. Wir wussten, dass Frau Rose im Krieg allein mit ihren 5 Kindern gewesen ist und es mangelte damals an allem. Durch ihre Sammelleidenschaft wollte sie dieser Not vorbeugen. Wir ließen sie gewähren, achteten nur darauf, dass keine verdorbenen Lebensmittel verspeist wurden und sortierten täglich Küche und Kühlschrank.
Frau Lilie
Frau Lilie wirkte im Tagesverlauf mit sich in ihrer Situation zufrieden, lachte viel, erzählte ihrem Wortschatz entsprechend. Durch die fortschreitende Demenz vergaß sie zur Toilette zu gehen und verlor ihre Fähigkeit Harn zu halten. Immer wenn eine Pflegekraft ihr beim Waschen, Kleiden und bei den WC Gängen helfen wollte, wechselte ihre Stimmung drastisch. Sie weinte wie ein Kind, bekam große Angst und wehrte sich körperlich vehement. Frau Lilie rief laut „Nein! Nein! Mama!“ Dieses Verhalten bereitete uns große Sorgen und wir suchten das intensive Gespräch mit ihrer Tochter. Hier erfuhren wir, dass sie während des Krieges traumatische Erlebnisse und Gewalt erfahren hatte.
Frau Lilie wurde folglich ausschließlich von weiblichen Pflegekräften versorgt, zudem erfolgte die Unterstützung sehr geduldig und behutsam und wir planten ein weitaus größeres Zeitfenster ein als üblich.
Frau Erika
Frau Erika war am Tage schläfrig, lag entweder im Bett oder auf dem Sofa und schlummerte. In der Nacht schlief sie kaum, kramte, beschäftigte sich mit Dingen ihrer Umgebung, aß und trank auch in der Nacht besser als am Tage, denn hier war sie eher appetitlos. Bevor Frau Erika Schlaftabletten verordnet bekam, suchten wir das Gespräch mit ihrer Schwester. Diese erzählte uns, dass Frau Erika Zeit ihres Lebens als Nachtwache in einem großen Krankenhaus gearbeitet hätte. Sie habe weder geheitratet noch habe sie Kinder bekommen. Ihr Leben galt ihrem Beruf. Somit benötigte die Dame weder Medikamente zum Schlafen noch haben wir versucht ihren gewohnten Tag-Nacht-Rhythmus umzugestalten. Ihr Rhythmus war in Bezug auf ihre Vergangenheit völlig normal und wir konnten uns darauf einstellen. Sie aß gern ein umfangreiches Abendessen und erhielt eine ausgiebige Spätmahlzeit. Am Morgen ließen wir sie ausschlafen und am Abend wurde sie gern erst sehr spät versorgt.