Viele Fragezeichen und eine Glühbirne auf Papier-Sprechblasen.

Fragen und Antworten

Pflege wirft oft viele Fragen auf – ganz gleich, ob es um Kosten, Abläufe oder den ersten Kontakt geht. Wir möchten Ihnen die Orientierung so einfach wie möglich machen.

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen, Verträge und die Zusammenarbeit mit dem Pflegewerk. Und falls Ihre Frage einmal nicht dabei ist: Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Sie.

Ist es teuer, einen Pflegedienst zu buchen?
  • Die Kosten für einen Pflegedienst richten sich nach den individuellen Leistungen, die Sie bei uns buchen.
  • Einige Menschen benötigen nur wenig begleitende Unterstützung, beispielsweise zweimal wöchentlich ein Duschbad und alle 14 Tage das Bett beziehen. Das kann sowohl privat finanziert werden als auch, bei bestehendem Pflegegrad, direkt anteilig mit Ihrer Pflegekasse verrechnet werden (siehe Kombinationsleistung).
  • Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, zum Beispiel täglich zwei bis drei Besuche, und einen Pflegegrad besitzen, kann der Pflegedienst die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Wichtig: Die Pflegeversicherung versteht sich als Teilkaskoversicherung. Das heißt, dass gebuchte Leistungen, die die finanzielle Unterstützung Ihrer Pflegekasse übersteigen, anteilig privat vergütet werden müssen.
  • Im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (z. B. Medikamente richten, Kompression, Wundversorgung, etc.) übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten nach ärztlicher Verordnung. Die Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad.

Kann ich mich vorerst beraten lassen?

Was ist ein Pflegegrad und wie bekomme ich einen Pflegegrad?
  • Sollten Sie unter Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad beantragen. Es gibt fünf Pflegegrade (1 – 5). In welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden, wird durch eine Begutachtung von Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes durch ein pflegefachlich begründetes Begutachtungsinstrument ermittelt. Je nach Pflegegrad erhalten Sie eine monatliche finanzielle Unterstützung durch Ihre Pflegekasse zur anteiligen Übernahme Ihrer Pflegekosten.

Muss ich erst einen Pflegegrad haben, bevor ich den Pflegedienst beauftrage?
  • Nein.
  • Unterstützende Leistungen im Bereich der Behandlungspflege nach SGB 5, die von Ihrer Arztpraxis verordnet werden, werden i. d. R. nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse von dieser übernommen.
  • Über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Ihre Arztpraxis können vorübergehend auch pflegerische Leistungen im Bereich der Körperpflege verrichtet werden, wenn Sie keinen Pflegegrad haben. Diese Kosten übernimmt nach Genehmigung Ihre Krankenkasse.
  • Grundsätzlich können Sie die angebotenen Leistungen des Pflegedienstes jederzeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie keinen Pflegegrad besitzen, können Sie die entstandenen Kosten auch privat finanzieren.

Bin ich als Angehöriger verpflichtet, die Versorgung selbst zu übernehmen?
  • Die Versorgung Pflegebedürftiger durch Angehörige ist natürlich erlaubt und auch eine wertvolle Unterstützung im Alltag, allerdings hat das auch Grenzen. Als pflegender Angehöriger kann Sie niemand dazu verpflichten, die Versorgung gänzlich zu übernehmen, auch dann nicht, wenn Sie im gleichen Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, denn die fachliche Pflege ist eine große Verantwortung.
  • Im Alltag gibt es viele Unterstützungsmöglichkeiten, die von Angehörigen geleistet werden können und auch den Pflegedienst beim Aufbau einer angemessenen Versorgungssituation assistierend begleiten kann. Bezeichnet wird die Mithilfe als informelle Pflege oder Laienpflege und wird von Menschen verrichtet, die eine professionelle Pflege nicht als Beruf erlernt haben.
  • Eine professionelle Pflege hingegen benötigt Fachwissen und berufliche Erfahrung durch examinierte Pflegefachkräfte und geschulte Pfegeassistenten, sowohl pflegerisch als auch medizinisch.

Wie kann ich einen Pflegedienst beauftragen?

Was ist ein Pflegevertrag?
  • Wenn wir Sie im Alltag unterstützen, benötigen wir für uns beide einen gültigen Pflegevertrag und das klingt spannender als es ist. Ein Pflegevertrag ist eine Absicherung für alle Beteiligten. Darin wird zum Beispiel vereinbart, ob wir für unsere Besuche einen Schlüssel benötigen, was geschehen soll, wenn der Patient die Tür nicht öffnet und der Verdacht besteht, dass etwas passiert ist. Im Pflegevertrag steht, wie die Abrechnungen mit Ihnen bzw. der Pflege- und Krankenkasse erfolgen, wie verfahren wird, wenn der Pflegebedarf höher wird oder wenn Sie aufgrund einer Krankenhauseinweisung oder eines Urlaubs pausieren möchten. Hier sind u. a. Kündigungsfristen geregelt. Während Sie jederzeit sagen können, dass die Versorgung ab sofort beendet ist, müssen wir wiederum Kündigungsfristen einhalten. Der Vertrag informiert zudem Sie über den Datenschutz und über Versicherungen.

Was ist ein Entlastungsbetrag?

Wozu benötige ich eine ärztliche Verordnung (rosafarbener DIN A4-Zettel von der Arztpraxis)?
  • Eine Verordnung (rosa DIN A4-Zettel) ist im Prinzip ein Auftrag Ihres Hausarztes zur Unterstützung der Behandlungspflege (z. B. Kompression, Wundversorgung, Medikamentenmanagement etc.), womit er den Pflegedienst beauftragt. Diese Verordnung wird dann bearbeitet, geht an Ihre Krankenkasse und sollte von dieser genehmigt werden. Ohne eine gültige Verordnung kann Sie der Pflegedienst im Bereich der Behandlungspflege nicht unterstützen.

Wie oft kann der Pflegedienst zu mir kommen?
  • Das kommt ganz darauf an, wie oft Sie die Unterstützung wünschen. Der Hilfebedarf ist bei den Patienten ganz unterschiedlich und richtet sich danach, ob vielleicht zusätzlich private Unterstützung durch die Angehörigen oder die Familie vorhanden ist, nach den vorhandenen Einschränkungen und dem Gesundheitszustand. Manchen Patienten reicht die Unterstützung beim Duschbad oder beim Richten der Medikamente einmal wöchentlich, während andere Patienten viermal täglich Besuche durch einen Pflegedienst benötigen.

Wie lange bleibt der Pflegedienst bei mir?
  • Das richtet sich nach den gewünschten und gebuchten Leistungen und dem notwendigen Unterstützungsbedarf. Während manche Patienten beispielsweise lediglich einen täglichen Sicherheitsbesuch von wenigen Minuten wünschen, möchten andere Patienten täglich eine große Pflege erhalten, werden mit Geh-Übungen bei der Mobilisation unterstützt, erhalten das Frühstück oder Abendessen zubereitet und beziehen eine aufwendige Wundversorgung. Diese Besuche dauern natürlich entsprechend länger.

Ist jeder Pflegedienst gleich teuer?

Was besprechen wir bei einem Erstbesuch?
  • Wir lernen uns kennen und Sie schildern uns Ihr Anliegen sowie Ihre Vorstellungen, wie wir Sie zukünftig im Alltag unterstützen können.
  • Der zukünftige Pflegebedarf wird möglichst genau abgeschätzt.
  • Sie gewinnen einen Eindruck davon, welchen Anteil der Pflegeleistungen Sie / Ihre Angehörigen sicherstellen können und welche Leistungen der Pflegedienst erbringen wird.
  • Sie erhalten ein Angebot und wir informieren Sie darüber, welche Anteile die Pflegekasse, die Krankenkasse oder der Sozialhilfeträger leistet.
  • Wir erfassen alle notwendigen Daten und stehen in Kooperation mit Ihrem Hausarzt sowie ggf. weiteren Institutionen (Krankenkasse, Krankenhaus, Therapeuten, Apotheke, Betreuer, Sanitätshaus, etc.).

Bezahlt mir die Pflegekasse notwendige Umbaumaßnahmen?
  • Die Pflegekasse ist angegliedert an Ihre Krankenkasse. Wenn ein gültiger Pflegegrad besteht, übernimmt Ihre Pflegekasse Kosten für „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“ bis zu 4.000,– €.

Was ist Biografiearbeit und warum ist diese bei einigen Patienten wichtig?
  • Sind Sie ein Frühaufsteher oder schlafen lieber länger
  • Bevorzugen Sie die tägliche Dusche oder an einem bestimmten Wochentag die Badewanne
  • Ernährungsgewohnheiten, Lieblingsspeisen/ Getränke, welche Dinge mögen Sie gar nicht (Vegetarier, Berücksichtigung des Glaubens)
  • Prägende Erlebnisse (z. B. Kindheit, Elternhaus, Heimerfahrungen, Kriegserfahrungen, Gefangenschaft, Fluchterfahrungen, Gewalterfahrungen)
  • Schlafgewohnheiten, Freizeitbeschäftigung, etc.

Beispiele zur Veranschaulichung der Bedeutung der Biografiearbeit

Frau Blume 
Herr Eiche
Frau Rose
Frau Lilie
Frau Erika